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26.01.2012

Sachsen-Anhalt weitet Breitband-Förderung auf 25 MBit/s aus

Flächendeckender Grundversorgung bis Ende 2012 hergestellt

Prof. Dr. Birgitta Wolff (Foto: SA/Glasfaser-Foerderung.de)

SA-Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff (Foto: SA/Glasfaser-Foerderung.de)

Magdeburg, 25.01.2012-08:41 - Mit einer Anpassung der Breitbandfördergrundsätze Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung die nächste Phase des Breitbandausbaus eingeleitet.

Die bisherigen Aktivitäten waren laut Mitteilung des Landes geprägt von der Herstellung einer Grundversorgung, also von Anschlüssen mit einer Downloadgeschwindigkeit von 2 MBit/sec. oder mehr. Hier hat die Landesregierung in den vergangenen drei Jahren mit ihrer konsequenten Förderpolitik große Fortschritte erzielt. Wie Staatsminister Rainer Robra nach der Kabinettsitzung am Mittwoch mitteilte, profitieren potentiell rund 300.000 Menschen, die in zuvor unterversorgten Gebieten leben, von der Förderung. Bis Ende 2012 werde die Grundversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend hergestellt sein.

Die neuen Anschlussmöglichkeiten gehen dabei oft deutlich über die aktuelle Unterversorgungsgrenze von 2 MBit/sec. Downloadgeschwindigkeit hinaus. Robra: "In mehr als 80 Prozent der Fördergebiete sind schon heute Geschwindigkeiten von 16 MBit/sec. möglich. Dies erlaubt auch Anwendungen mit hohem Datenbedarf wie Filmdownload oder Internet-TV."

Trotz dieser positiven Zwischenbilanz sei der Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt längst nicht beendet, so Robra weiter. Gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff und Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat Robra jetzt die Förderbedingungen modifiziert, um damit die Grundlage für die Netze der Zukunft zu schaffen. Bis zum Jahr 2020 soll Sachsen-Anhalt flächendeckend mit Hochleistungsnetzen versorgt sein.

Neu in den Fördergrundsätzen Breitband Sachsen-Anhalt ist:

* die Erweiterung der Förderung auf Gebiete mit Grundversorgung (mehr als 2 MBit/sec.), aber ohne Hochleistungsnetz (mehr als 25 MBit/s), bisher war die Förderung nur in "weißen Flecken" ohne Grundversorgung möglich

* die Leerrohrförderung; sie erlaubt es Kommunen und Netzbetreibern, Glasfasernetze aufzubauen, die für schnelle Hausanschlüsse von 25 MBit/sec. und mehr genutzt werden können

* der Zwang zur Mitnutzung bereits bestehender Infrastrukturen; Förderung gibt es in der Regel nur noch dann, wenn schon existierende breitbandrelevante Infrastrukturen wie Leerrohre, passive Glasfaserleitungen, Funkmasten etc. beim geförderten Ausbau verwendet werden

* Aufforderung an die Kommunen, Straßenbaumaßnahmen und andere Bauaktivitäten mit dem Breitbandausbau zu verknüpfen, also etwa bei einer Straßensanierung ein Leerrohr mit verlegen zu lassen.

Robra: "Mit diesen Neuerungen soll die Effizienz des Breitbandausbaus weiter gesteigert werden. Gleichzeitig halten wir an den wesentlichen Eckpunkten der bisherigen Förderung fest: Zuschüsse pro Ausbauprojekt bis zu 500.000 Euro, Förderquote von 87,5 Prozent bei Maßnahmen im ländlichen Raum, Förderung möglich auch in städtischen Gebieten (wenn auch Wirtschaftsunternehmen profitieren)."Für die Fortsetzung des Ausbaus stehen aktuell noch mehr als 5 Mio. Euro zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind die Kommunen, in der Regel die Städte bzw. Gemeinden. Aber auch Landkreise und kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt. (GS)

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